Kosten

Bei kosmetischen Eingriffen muss der stationäre Aufenthalt von den Patienten als Selbstzahlerleistung getragen werden.
Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse besprechen Sie gern mit unseren Empfangsmitarbeiterinnen.
Bei privat versicherten Patienten werden die Kosten für den stationären Aufenthalt – außer bei kosmetischen Eingriffen – in der Regel komplett von der Krankenkasse übernommen.

Bei gesetzlich versicherten Patienten besteht die Möglichkeit, eine Einzelfallenscheidung zu beantragen. Dies muss jedoch rechtzeitig vor der Operation erfolgen, da die Bearbeitungszeit bei den Krankenkassen mindestens eine Woche beträgt.

Ferner besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme, wenn der Eingriff über die integrierte Versorgung abgerechnet wird. Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Operateur.